Prüfung ortsveränderliche geräte pflicht Darüber hinaus gibt es auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel, die ebenso der Prüfungspflicht unterliegen. 1 Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). 2 Mit dieser Information sollen dem Unternehmer Hinweise gegeben werden, wie er seine Verpflichtung zur Durchführung wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher. 3 Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sowie ortsfester Arbeitsmittel und Anlagen gemäß den Anforderungen und Vorgaben der DGUV Vorschrift 3. 4 Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), Standort, Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson, Prüfteam (EuP), verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. 5 Die Prüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können durch befähigte Personen oder durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Elektrotechnische unterwiesene Personen durften nach den Durchführungsan-weisungen zu §5 der Unfallver - hütungsvorschrift „Elektrische. 6 Bei der Prüfung von ortsveränderliche Geräte wird zuerst eine technische Prüfung durchgeführt. Dazu gehört die Überprüfung von Kabel, Stecker, Schaltern und Netzgeräten auf Beschädigungen. Danach wird geprüft, ob alle Schutzvorrichtungen, wie z.B. Schutzeinrichtungen und Sicherheitsschalter, in Ordnung sind und ob die elektrischen. 7 Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln liegen Richtwerte für die Prüffristen vor. Gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung muss die Ermittlung der erforderlichen Prüffristen jeweils im konkreten Fall und anhand einer Gefährdungsbeurteilung erfolgen. 8 Wer ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen darf – und wer nicht Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit ca. Mitarbeitern und einem angestellten Elektriker. Wir bekamen im Jahr von unserer Berufsgenossenschaft die Vorgabe, unsere elektrischen ortsveränderlichen Geräte regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) zu. 9 Als Unternehmer gewährleisten Sie somit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Jedoch stellt sich bei Befragungen immer wieder heraus, dass sich Firmen dieser Pflicht gar nicht bewusst sind. Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird in der. wer darf ortsveränderliche geräte prüfen 10 In der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist beschrieben, wann die Prüfungen Pflicht sind. 11