Selbst gekündigt arbeitslosengeld 2 Was droht HartzEmpfängern bei einer Eigenkündigung?. 1 Das Arbeitsamt kann eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld verhängen, wenn Sie selbst kündigen. Denn Sie haben die Arbeitslosigkeit durch Ihre Eigenkündigung. 2 Problematisch sind eigene Kündigungen und Auflösungsverträge. Eventuell wird das Arbeitslosengeld gesperrt oder gestrichen. Dann gibt es auch kein Alg II. 3 Bei einer Selbstkündigung erhalten Sie das Arbeitslosengeld ohne Sperre, nachdem Ihre Beweggründe entsprechend geprüft wurden. Ärztliche Atteste. 4 Sie haben selbst gekündigt. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag geschlossen. Ihr Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis gekündigt, weil er Ihnen arbeitsvertragswidriges Verhalten vorwirft. 5 Die erste wichtige Regel: Kündigen Sie, dann haben Sie sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 28 Tagen halten, insofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine anderen Fristen festgelegt sind. Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der des entsprechenden Monats. 6 Allgemein gilt, dass Sie mit einer Sperrfrist rechnen müssen, wenn Sie selbst kündigen. Die Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld kann je nach Fall bis zu zwölf Wochen betragen, oder, anders ausgedrückt, ein Viertel des Arbeitslosengeldes bezogen auf die Bezugsdauer. 7 Hast Du selbst gekündigt, erkläre der Agentur, warum Du kündigen musstest. Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags solltest Du die Folgen für Dein Arbeitslosengeld mit der Agentur klären. Falls Du demnach eine Sperre bekommst, lass Dich lieber kündigen. 8 Leserinnen und Leser fragen – Ich habe gekündigt: Wann erhalte ich Arbeitslosengeld? Antworten auf die Fragen, wann die Arbeitslosenkasse zahlt, wenn man selber kündigt – und wie die Enkel. 9 ALG 1 Sperre: Kündigt man den Arbeitsplatz selbst, droht eine dreimonatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Doch es gibt Möglichkeiten, diese zu umgehen. hartz 4 sperre bei kündigung 10 Die Agentur für Arbeit ordnet eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) an, falls Du selbst gekündigt oder. 11 selber kündigen ohne sperre 12